Kunstverkauf im Internet
- Bilderrahmen
Mein GOTT, etwa DER Tao Ako?!?
https://www.youtube.com/watch?v=btiKWqTg47Q&eurl=http%3A%2F%2Fwww%2Etamundo%2Ede%2Fauction%2Dmuhammad%2Dali%2Dportraet%2D100x75cm%2Dbox%2Dlegende%2Dorginal%2Dvon%2Dtao%2Dako%2D2864846%2Ehtml%3Fm%3D1&feature=player_embedded
...
:)
Ja ich denke schon der Tao Ako....nicht schlecht, wa? - Sabine MintenSignatur
auf dem flohmarkt braucht aber niemand einen gewerbeschein
ach!
nicht?
:-)))))))))))
1.)
falls du deinen eigenen ollen trödel dort anbietest, tust du das als privatmensch - eine "gewinnerzielungsabsicht" *) wird dir da keiner ernsthaft unterstellen.
2.)
wenn du jedoch sperrmüll einsammelst und den regelmäßig verkloppst, ist das eine gewerbliche tätigkeit. du nimmst ja mit "gewinnerzielungsabsicht" *) regelmäßig bzw. auf dauer angelegt am marktgeschehen teil.
3.)
solltest du mit deinen selbstgeklöppelten elaboraten also regelmäßig in verkaufsabsicht auftreten, wird automatisch eine steuerlich relevante tätigkeit (gewerblich oder künstler = freiberuflich) vom finanzamt angenommen - selbst wenn der kram vom sperrmüll nicht zu unterscheiden ist...
4.)
richtig geld machste auf dem flohmarkt nur mit döner oder fritten as fettig as they can be und ordentlich mayo...
*hhhhmmmm
*) gewinnerzielungsabsicht = betonung auf ABSICHT...
ob du dabei gewinn oder verlust machst ist für die einstufung einer erklärungspflichtigen tätigkeit egal. - Gast, 40
auf dem flohmarkt braucht aber niemand einen gewerbeschein
ach!
nicht?
:-)))))))))))
1.)
falls du deinen eigenen ollen trödel dort anbietest, tust du das als privatmensch - eine "gewinnerzielungsabsicht" *) wird dir da keiner ernsthaft unterstellen.
2.)
wenn du jedoch sperrmüll einsammelst und den regelmäßig verkloppst, ist das eine gewerbliche tätigkeit. du nimmst ja mit "gewinnerzielungsabsicht" *) regelmäßig bzw. auf dauer angelegt am marktgeschehen teil.
3.)
solltest du mit deinen selbstgeklöppelten elaboraten also regelmäßig in verkaufsabsicht auftreten, wird automatisch eine steuerlich relevante tätigkeit (gewerblich oder künstler = freiberuflich) vom finanzamt angenommen - selbst wenn der kram vom sperrmüll nicht zu unterscheiden ist...
4.)
richtig geld machste auf dem flohmarkt nur mit döner oder fritten as fettig as they can be und ordentlich mayo...
*hhhhmmmm
*) gewinnerzielungsabsicht = betonung auf ABSICHT...
ob du dabei gewinn oder verlust machst ist für die einstufung einer erklärungspflichtigen tätigkeit egal.
Privatpersonen dürfen steuerfrei im Jahr 512 Euro Gewinn aus Flohmarktverkäufen machen. Gewinn ist, was vom Verkaufsumsatz nach Abzug der Kosten für Flohmarktgebühren und anderes übrig bleibt. - Bilderrahmen
@Bilderrahmen: Das war Sarkasmus. Pur. Was der da macht ist billigste Schublade, ernsthaft!
Hmmm...ich mag ihn, ich mag auch den Stil.
Ich würde seine Kunst nicht als billgste Schublade abstempeln. Aber das ist vielleicht auch Geschmackssache. Deshalb sollte man sich darüber nicht streiten.
Das Ali Bild sieht jedenfalls ausdrucksstark aus. - Gast, 41 Onlineplattform mit angeschlossenem KunstvertriebGerade dieses Monat ist eine neue Onlineplattform ans Netz gegangen.
🔗
Das ist eine Onlinegalerie mit einem angeschlossenen Kunstvertrieb. D.H. es sind dort Leute vor Ort, die Kunstwerke direkt beim Kunden anbieten. Ein Mittelding zwischen Onlinegalerie und Galeriearbeit.
Auch ich bin davon überzeugt, dass nur der direkte Kontakt zu einem Verkauf führt. Dieses Projekt könnte ein neuer Weg sein.
Liebe Grüße
Peter Seite 4 von 4 [ 71 Beiträge ]
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