Was weiss ein Legastheniker schon über Kunstfreiheit?
rupp Was weiss ein Legastheniker schon über Kunstfreiheit?Lieber Forumuser und Leser.Signatur
Ich habe da mal eine ewige Frage.
Wie definiert sich der Status eines Kunstschaffenden, in Hinsicht der Freiheit, Kunst und Wissenschaft also Art.5 Abs.3 Grundgesetz?
So wie ich es verstehe, wird in erster Linie der Schriftsteller, der Bildhauer und der Bildermaler als Kunstschaffender definiert.
Also die bildende Kunst und weniger die darstellende Kunst, die sich in Schaustellungen und Musikinterpretation veröffentlicht.
In gleicher Weise ist auch einem Straßenkünstler die Kunstfreiheit garantiert.
ich meine der Schriftsteller, der Bildhauer und der Bildermaler unterliegt so gesehen automatisch der Kunstfreiheitsgarantie, ohne darum erst um Erlaubnis fragen zu müssen, wie das einem Interpretierendem Künstler anders sein soll.
Allgemeiner Erfahrungen sind in den Fußgängerzonen aber immer nur Darstellende und interpretierende Musikkünstler, weniger bildende Künstler anzutreffen.
die ausnahmen sind Pflastermaler die auch als Ausnahme vom Ordnungsamt geduldet anerkannt werden.
Dadurch entsteht ein Missverständnis zur Definition Kunst.
Ein bildender Künstler wird beim Herstellen seiner Kunst selbstverständlich auch Versuchen sein Werk, an den kommunizierenden Passanten zu vermitteln.
Das Schlagwort ist also Kommunizieren.
nicht Betteln oder Verkaufen.
Zwischenzeitlich hat es sich durchgesetzt, dass auch interpretierende Straßenkünstler, wenn sie nicht unverhältnismäßig stören, einen Rechtsanspruch auf die straßenrechtliche Kommunikation haben.
also eine Erlaubnis nicht einem einfachem Behördenermessen verweigert werden kann.
So gesehen wird mir dieser Rechtsanspruch immer noch einem Amts-Ermessen verweigert.
Da haben Amts- und Verwaltungsrichter in Köln und oder Düsseldorf, von Gesetzeswegen, nichts dagegen einzuwenden, dass Bilderverkaufende Straßenmaler, vom Ordnungsamt, exemplarisch und spezialpräventiv Ordnungswidrig gemacht werden. Wenn die, ohne Erlaubnis Bilder in den Fußgängerzone von der Staffelei runter verkaufen.
. was heißt hier aber ohne Erlaubnis, wenn die Erlaubnis über jedes Verhältnismäßige, exemplarisch und spezialpräventiv verweigert werden darf?
Diesem Verweigerungs-Schwachsinn dürfte ein Bildermaler in Fußgängerzonen nur Bilder Herstellen und kommunizieren, aber nicht im Sinne der Kunstfreiheit verkaufen.
Kunstverkaufen habe nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun. erfinden und dokumentieren die Amts und Verwaltungsrichter, frage ich mich wem?.
Seihe juristische Weichenstellung im Gewerbe-Archiv 1982 Seite 157.
Das schlimme ist, eine einmall festgestellte exemplarische und spezialpräventive Ordnungswidrigkeit Grund dieser Weichenstellung ohne Bedeutung für eine allgemeine Rechtssicherheit wird, und von nichts und niemanden mehr gerechtfertigt werden muss.
Der Hammer ist nur, dass man ausdrücklich und exemplarisch die Kunstfreiheitsgarantie meint und auch treffen will.
Siehe Az 1979
Und Presse: ... Kunstmaler musste 20 Jahre umsonst Ordnungsstrafen zahlen.
Aus keinem anderen Grund hat es dann 20 Jahre gedauert, dass ein Oberverwaltungsgericht- für NRW bereit ist festzustellen, das beim Herstellen uns Verkaufen selbst gemachter Kunst keine Ordnungswidrigkeit begangen wird.
Kunst ist kein Gewerbe!
Az 1984
Doch kein Grund jetzt aucvh noch um einen Schaden zu jammern, meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf, denn der Rechtsanspruch auf eine Erlaubnis, um selbst gemalte Bilder In Fußgängerzonen zu kommunizieren gilt erst jetzt und 1996.
Allem Vorherverbot, war als Erlaubnisverweigerung nichts auszusetzen. beklagen Sie sich erst wieder, wenn ihnen die Erlaubnis von der Stadtverwaltung Düsseldorf auch weiterhin verweigert wird.
Das Ordnungsamt aber versteckt sich weiter hinter das Verweigern dürfen, weil die zuvor ausgesprochenen spezialpräventiven Ordnungswidrigkeiten alle noch rechtsgültig wären. und der Sachbezug sich auch deshalb nicht verändert habe. dem Rupp 1981 auch noch seine Verfassungsbeschwerde Abgewiesen worden sei.
Also verweigert man dem Unbelehrbaren Straßenkünstler "Rupp" auch weiterhin die Erlaubnis seine Bilder von der Staffelei runter Verkaufen zu dürfen.
Auch hier ist das Fraudulend Redressal Systen wieder hilfreich. Meine Verfassungsbeschwerde zur Rechtsmäßigkeit der Erlaubnisverweigerung, wurde in Karlsruhe Tatsache nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit aber nicht abgewiesen.
In der Begründung wird deutlich genug darauf hingewiesen. Weil auf dem Instanzenweg bereits deutlich und im Ergebnis zutreffend festgestellt wurde, das der Beschwerdeführer für die Absicht und Tätigkeit in einer Fußgängerzone Bilder zu verkaufen. keiner Straßen- verkehrs- rechtlichen Erlaubnis bedürfe.
Braucht auf den Vorbehalt, dass auch Kunstfreiheit nicht schrankenlos gewährt ist, hier nicht weiter eingegangen werden.
Leider wird die Begründung von dem Petitionsausschuss für NRW. dem Verkehrsministerium NRW und dem Kulturminister NRW., nicht zur gesellschaftspolitischen Interpretation angenommen.
Jeder erklärt jedem. dass die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde allein damit zu verstehen sei, Dass die Kunstfreiheitsgarantie nicht an jedem Ort, in jeder Art und Weise schrankenlos gewährt werden muss.
Hier wirkt wieder mal das Fraudulend redressal system, jeder Behördenmensch etwas anderes sagen darf, als wirklich gemeint wird.
So ist es richtig, dass mit der Nichtannahme meiner Verfassungsbeschwerde voll zugestimmt wird, dass die Kunstfreiheitsgarantie nicht Schrankenlos gewährt ist. Aber mit keiner Silbe gesagt, dass Kunstfreiheit nicht mehr an jeden Ort, in jeder Art und Weise gewährt werden muss.
könnte man die Verfassungsrechtsprechung so interpretieren, dann währe die Kunstfreiheitsgarantie Tatsache bedeutungslos und ohne Verfassungsbindung, zu jeder Zeit, an jeden Ort einer Galerie oder eines Kunstforums erlaubnispflichtig.
Oder was denke ich da falsch?
Da mit Ort, hier aber die Fußgängerzone gemeint sein soll. ist es also zu verstehen, das ich für die Absicht und Tätigkeit keine Gewerberechtliche Erlaubnis benötige, wenn ich mit der Absicht und Tätigkeit, als Kunstmaler Bilder verkaufen möchte.
Also habe ich bereits zwei Gegenbeweise das Kunstfreiheit nicht einfach nach ermessen einer Behörde eingeschränkt werden kann.
Zu diesem Schluss kommt letztlich auch das Bundesverwaltungsgericht. um so festzustellen das es eine Religions- und weltanschauliche Kommunikation, auch beim Verkaufen, den selben Erlaubnisanspruch habe, wie es zwischenzeitlich auch für Straßenkünstler gelten würde.
Na endlich denke ich, aber leider wieder vergebens, die Stadtverwaltung Düsseldorf oder in Köln denkt nicht daran dem Querulanten „Rupp“ eine Genehmigung erteilen zu müssen..
und springt mal wieder mal voll auf das Fraudulend Redressal System auf.
und erklärt dem Verwaltungsgericht das ich offensichtlich überhaupt nicht vorhabe, eine Erlaubnis zu bekommen. Ich wurde das einfach ablehnen.
Dass ist so weit richtig, das ich mich nach wie vor, keiner Gewerberechtlichen Erlaubnis unterwerfen muss und will, Kunst ist kein Gewerbe, so aber nichts dagegen hätte um eine Rechtsansprucherlaubnis zu fragen, die in diesem Fall nicht Sondernutzungserlaubnis heißt!
Denn eine Gewerberechtliche Erlaubnis darf und kann, immer noch verweigert werden
und deshalb lege ich nur wert auf die Einfache Duldung, einer kommunizierenden Straßenkunst Erlaubnis, die Kommunikation auch beim Verkaufen einen Rechtsanspruch hat.
Ach, schieß doch in den Wind, meint das Verwaltungsgericht 2007 nimm was geboten wird, oder lass es sein, du Glaubst doch nicht, dass wir uns von Rechtswegen immer nur um deine und der Straßenkünstler Kunstfreiheit bemühen müssen. Du brauchst eine Erlaubnis und da ist es doch scheißegal welche!
Selbstverständlich kann und darf ein Gericht nicht so Vulgär Klartext argumentieren.
mit einem Fraudulend Redressal System fällt es keinem mehr auf, wenn dem Einzelnen seiner Kunstfreiheit in den Arsch getreten wird.
MFG.
G. Rupp.
alias BesucherGast , 4also irgendwie kommt mir der text bekannt vor...
hier in münchen darfst du:
bezirksinspektion leopoldstrasse
is recht billig die saison..
+ an vier stellen in der stadt wochenweise
willkommen in der welt des leidens..
http://www.thelongwaydown.de/rupp wenn ma immer das pseudonym wechselt, danne is schon gar lustig sein. dummKöpfe zu ernsten themen gibt es alle mal. den verfemten Künstler im nazideutschland ging es nicht anders, da wehr den Wahrhaftigen nur der Einzelne betroffen.und so rechte gedanken zu plödeln ist offensichtlich wieder mal voll in.Signatur
oder sollte ich dir kennen?
Besucher.Gast , 5bitte fasse dein anliegen kurz. es gibt leute, die kommen von der arbeit, sitzen vor dem rechner und wollen "bissel" rumchatten, plaudern, diskutieren... aber keine sinnlosen abhandlungen durchlesen...
ich habe zwar nur die hälfte gelesen, möchte aber trotzdem anmerken, dass du den kern nie ganz triffst ( einfach rein deutsch-aufsatzmäßig... reines zerrede, schlechte erörterung hmmm)
zum anderen empfinde ich deine headline nicht schön, dass du Legastheniker beleidigst, denn die können nichts dafür, dass sie nunmal ein kleines problemchen haben mit schrift und lesen... und das hat NICHTS mit KUNST zu tun und deren beurteilung! Bitte denke vorher mal kurz nach, ehe du unklug soetwas schreibst.
bussiiiirupp schlimmer als legasthenie denke ich mir Nichtdenker aus faulheit zum lesen . Dann aber das Maul aufreisen von wegen Diskriminierung von Legastheniker minderheit.Signatur
Wenn also ein Ricarno, weil vieleicht auch Ausländer nichts versteht, ihm also keine Kunstfreiheits grundrecht abhanden gekommen ist, dann gewinnen mal wieder die Dummen.
BesucherMarkus Schon Ja ist denn das halbe Jahr schon wieder rum??Signatur
In allen möglichen Foren und in regelmäßigen Abständen immer und immer wieder das Gleiche. Gääähhhhnn!!rupp ja, roboterfrosch, da kannste mal sehen wie die Zeit vergeht,Signatur
und wie in dieser Zeit, einer vom anderem Gelangweilt wird.
Solange du noch mitteilen musst, wie ge-gääääähnt du bist, ist ja alles in Butter.
Denn ich interessiere mich in keiner Weise deiner Langeweile.
wie wäre es mit Porno, soll Kleinhirne gut aufreizen.
besucherMarkus Schon Vereehrter Herr Rupp, Besucher , Kunstmacher Verfolgter was auch immer.Signatur
Jow, die Zeit vergeht rasend. Deine Leier von dem Verfolgten, der von Behörden verfolgt wird und die Forennutzer, die nicht verfolgt werden und von den Verfolgungen gar nichts wissen, und die folgerichtig darüber aufgefolgert ähh aufgeklärt werden müssen (quasi einem inneren Drang folgend), damit diese nicht verfolgt werden, ist schon aller Ehren wert. Aber die Foren-Mitgliedern, die nicht deiner Auffassung folgen, mit Schmähungen zu verfolgen, hat weitreichende Folgen.
Ich glaube ich fühle mich ebenfalls verfolgt. Uaaaaaahhhh!!
Ich bin mir ziemlich sicher, es werde weitere Folgen von dir folgen.
In diesem Sinne weiterhin viel Spaß !rupp wenn du dann über deinen eigenen Frosch springen möchtes und meiner Folge dann wirklich folgen möchtes, dann werde ich dem folgendem folgen.Signatur
folgste mir dann folge ich dir, ist das in folge dann nicht folgsam gilt die folge die auf der Folge folgt.
ist das nicht erfolgreich. dann ist die nächst-Folge wieder erfolgreicher.Gast , 5was für ein grotten-dummes -gestampfe hier...
ok. ich habe mich in meiner wortwahl noch etwas zurückgehalten, um einigermaßen freundlich zu wirken... aber hey.. ich hatte heut einen stressigen tag und darum will ich auch ernst sein und sagen, dass das hier die absolute scheiße hoch zenh ist... DAS INTERESSIERT KAUM DIE BOHNE...
boar. geil... jetzt tat es gut
:-D
@visitor: ich versteh auch nicht, was du zu mir meintest mit ausländer und so... ich bin deutsch :-D damit das klar ist!
und des weiteren sind sicher ausländer genauso in der lage, wie alle anderen menschen auch, kunst zu beurteilen...
oder habe ich dein komisch geschriebenes, weltfremdes zeugnis nicht ganz verstanden?
ehrlich gesagt auch wirklich nicht... aber na dann... ein frohes stampfen hier noch!
busssiiiiGast , 2was für ein grotten-dummes -gestampfe hier...
ich habe mich in meiner wortwahl noch etwas zurückgehalten, um einigermaßen freundlich zu wirken...
aber hey..
ich hatte heut einen stressigen tag
und darum will ich auch ernst sein
und sagen, dass das hier die absolute scheiße hoch zenh ist...
DAS INTERESSIERT KAUM DIE BOHNE...
boar. geil... jetzt tat es gut
:-D
@visitor: (...) ich bin deutsch :-D damit das klar ist!
und des weiteren sind sicher ausländer genauso in der lage, wie alle anderen menschen auch, kunst zu beurteilen...
oder habe ich dein komisch geschriebenes, weltfremdes zeugnis nicht ganz verstanden?
ehrlich gesagt auch wirklich nicht...
busssiiii
maaaaaaaaan...
das ist so was von gut. sogar so sehr, dass du am besten noch mehr davon zum besten gibst.
(ich gebe unumwunden zu, dass ich gelegentlich sadist bin)
:)))))))))Seite 1 von 1 [ 17 Beiträge ]
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