Selbstständigkeit
Cornelia_CP_ SelbstständigkeitIch bin eigentlich Hobbymalerin. Jetzt bin ich von einer Firma angesprochen worden, ob ich Lust habe an deren Produktdesign mitzuarbeiten als freischaffende Künstlerin. Ich habe nun versucht herauszufinden ( Artikel im Netz, andere Selbstständige befragt) was ich dafür für Voraussetzung erfüllen muss bzw welche Gesetzmäßigkeiten da gelten.Die Infos sind recht widersprüchlich. Ist hier jemand, der da Ahnung hat oder einen aussagekräftigen Link? In Deutschland gibts ja für alles Gesetze und Unwissen schützt vor Strafe nicht ! Ich will mich da auch auf nichts einlassen, was ich nicht überschauen kann. Ach ja- die Firma ist keine deutsche.Cornelia_CP_ Danke frewood für die immer wieder freundlichen, hilfreichen und besonsers sachlichen Kommentare. Ich brauche eine fragebezogene Auskunft und keine Meinung... die kannst Du behalten, ist ja auch Deine!Gast , 4Geh mal zu Deiner Gemeinde und beantrage einen Gewerbeschein. Die sind sicher auch in der Lage Dir dort zu erklären, welche Dinge Du dabei beachten musst.
Hier gibt es so einige Superschlaue, die immer auf alles einen Kommentar abgeben, leider fehlt es dabei regelmässig an Sachlichkeit. Am besten ist immer noch, gar nicht darauf zu reagieren.xylo Solange Du nichts umsetzt, hast Du auch beim Finanzamt nichts zu melden.Signatur
Ich habe früher (zwischen 1991 und 2001) noch einen Nebenerwerb gehabt.
Das ging wie folgt:
Mein sozialversicherungspflichtiges Einkommen wurde ja direkt besteuert und alles vom Arbeitgeber abgeführt.
Meine Nebentätigkeit (Direktvertrieb) wurde mir dann irgendwann mal zu "heiss". Damit ich mit dem Gewerbeamt nicht in Konflikt kam, hab ich ein einfaches Gewerbe angemeldet.
Die haben dann dem Finanzamt eine Mitteilung gemacht über die ordentliche Anmeldung eines Gewerbes
Ich bekam eine neue Steuernummer
Unter dieser Steuernummer wurde dann das Gehalt verwurstet, sowie die Ein- und Ausgaben aus meiner Nebentätigkeit (Das Schönste war das Fahrtenbuch... aber das lohnte sich wegen Gewinn - und Verlustrechnung)
Beide Geldquellen sind dann unter einer Steuernummer zusammengekommen die Kosten wurden gegengerechnet.
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Wenn Du aber eine freie Tätigkeit hast, von der Du noch nicht weisst, ob sie was einbringt und wieviel, dann machst Du eine normale Steuerabrechnung mit Deinem sozialversicherungspflichtingen Einkommen und wenn Du Geld aus einem Nebenverdienst hast, gibst Du ihn an (aber auch die Fahrtkosten und Aufwendungen)
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Ich habe beides praktiziert, als der Umsatz zu gross wurde, wollte ich nicht mit dem Gewerbeamt in Konflikt kommen, daher die Gewerbeanmeldung.
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Diese Erfahrungen sind nun ein paar Jahre her und es könnte sein, dass sich viele Dinge geändert haben. Zumal auch die Bundesländer scheinbar unterschiedlich "scharf" sind. Damals in Köln... sagte man:
Et kütt wie et kütt..
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Wenn Du Künstler bist, gelten vielleicht sogar noch andere Steuergesetze und Gewerberichtlinien.
Das Gewerbeamt würde ich mal nicht zuerst fragen, die sind immer scharf auf eine Anmeldung....
Einen recht guten Artikel hab ich dazu noch im Netz gefunden
https://www.helpster.de/nebenverdienst-versteuern-so-machen-sie-es-richtig_15902
Vielleicht haben ja noch andere Kn-Mitglieder etwas sachliches beizutragen und eigene Erfahrungen gemacht.
Wenn Du ganz viel Glück hast, findet sich hier vielleicht ein malender Finazbeamter... das wäre wie ein 6-er im
Lotto .-)Cornelia_CP_ Ganz lieben Dank schon einmal für die Hinweise und den Link... mir wurde auch schon gesagt, dass es besser ist, ein Kleingewerbe zu beantragen, weil das unter andere Gesetze fällt als eine freischaffende Tätigkeit. Die Künstlerkassen sind wohl so gierig ;-) Ist eben in Deutschland so, dass alles seine richtigkeit haben muß und es für alles Gesetze gibt. Da schützt Unwissen nicht vor Strafe. Ich würde ja dann bei dem "Arbeitgeber" als freischaffender Künstler unter "Partner" ganz öffentlich auftauchen. Wenn er einfach gesagt hätte . "Gib Bild- hier haste Geld!" wäre es einfacher...b32 für eine künstlerische Tätigkeit ist keine Gewerbeanmeldung notwendig.
Einnahmen ( minus Ausgaben) sind als Einkommen aus selbständiger Arbeit in der Steuererklärung anzugeben.
Beim Überschreiten bestimmter Umsätze (guck mal im Umsatzsteuergesetz §19 nach) ist Umsatzsteuer (sicher 7%) geltend zu machen und abzuführen. Dann kann auch die Vorsteuer aus deinen Ausgaben "gezogen" werden.
Sowas kann man aber alles im Nachhinein regeln, das Finanzamt wird sich da entsprechend bemerkbar machen und nicht gleich die Steuerfahndung schicken: locker bleiben, nicht verkrampfen.unterstützt durch Produktplatzierung, frei von Laktose und Gluten, voll veganCornelia_CP_ Dann könnte ich also auf der Webseite als Partner angegeben sein, so oft ich will, so lange ich nicht über einen bestimmten Betrag hinaus verdiene muß ich garnichts anmelden ?! Ich kann das Angebot annehmen und erst mal abwarten, ob es überhaupt etwas abwirft bevor ich mich mit Behörden rumschlage? Nur Buch führen über Ausgaben und Einnahmen und dann bei der Steuererklärung abgeben?Gast , 7Hallo Cornelia,
ich denke zunächst sollte geklärt sein, ob es sich hierbei tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit oder vielmehr um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis - weisungsgebunden, nur für einen Auftraggeber, eingegliedert in den Betrieb, usw. - handelt.
Deine Krankenkasse wird Dir auf Antrag einen sogenannten Statusfeststellungsbescheid erteilen.
Ich hoffe jetzt ist die Verwirrung nicht noch größer ;-)
LG andreaxylo @bbsehe ich auch so... erst mal nicht zum Gewerbeamt.... damals wurde man sogar noch Zwangsmitglied in der IHK mit einem Jahresbeitrag. Ich hab mich immer gewehrt, bis zur letzten Mahnung... und dann kleinlaut doch bezahlt... Aber die Zeitung hab ich dann als zurückgesendet... als unverlangtes Zeitungsabbo ;-)SignaturCornelia_CP_ @ Andrea: Nein... keine Verwirrung - ich bin für jeden sinnvollen Gedanken und Hinweis dankbar.
LGGast , 8>>für eine künstlerische Tätigkeit ist keine Gewerbeanmeldung notwendig.
Absolut richtig, bb. Das kann man nicht oft genug betonen, denn zu oft werden freiberufliche Tätigkeit und Gewerbe verwechselt.
Geh zum Finanzamt, und melde eine freiberufliche Tätigkeit an, dann erhältst du eine Steuernummer. Wenn es für dich nur ein kleiner Nebenerwerb ist, sag ihnen auch, dass du du (optional) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Somit bist du nicht umsatzsteuerpflichtig, und das erspart dir die Umsatzsteuervoranmeldungen. Du kannst das auch nachträglich ändern.
Und dann musst du eben jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben.Cornelia_CP_ Danke Kristina, habe heute endlich meine Steuerberaterin erreichen können und mich mit ihr beraten... sie sagt es auch so !
LGSeite 1 von 1 [ 19 Beiträge ]
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